Patient/ Klient
Es geht nicht darum, sich einfach nur "behandeln zu lassen", sondern selbst wichtige Anliegen zu erkennen, zu formulieren und damit aktiv zu werden.
Dafür muss sich der Patient bewusst machen:
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Welche Handlungen führe ich tagtäglich aus?
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Was ist mir dabei am wichtigsten?
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Wobei habe ich Schwierigkeiten?
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Was möchte ich verändern?
Daraus leiten sich schließlich Ziele für die Ergotherapie ab.
Mit dieser Eigenverantwortung ausgerüstet, ist der Patient nicht länger "Patient" sondern wird zum "Klient".
Es geht um "klientenzentrierte Therapie".
Wichtig sind also die Ziele des Patienten (Klienten)!
- Was will er/sie erreichen?
- Welche Unterstützung braucht er dafür?
- Wie kann er mitwirken?
In der Behandlung von an Demenz erkrankten Menschen gilt:
- Welche Biografie hat der Mensch? (z.B. Vorlieben, Abneigungen, Erlebnisse, Rollen, Kultur, Religion usw.)
- Was tut ihm gut und schafft Wohlbefinden?
- Wie können Angehörige unterstützt werden?
Der Patient (Klient)hat das Recht:
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auf freie Therapeutenwahl!
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auf eine Behandlung, die auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist
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auf eine seinen Zielen entsprechende Therapie (klientenzentriert )
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auf einen offenen, authentischen, flexiblen Therapeuten
Der Patient (Klient) ist verpflichtet:
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vereinbarte Therapieeinheiten einzuhalten
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nicht einhaltbare Termine rechtzeitig (möglichst 24 Stunden vorher) abzusagen
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sich im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv in die Behandlung einzubringen
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die erbrachte Therapieleistung mit seiner Unterschrift auf dem Rezept zu bestätigen
Gesetzlich Versicherte:
Für die Ergotherapieverordnung ist eine Zuzahlung erforderlich,
sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt:
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10 Euro Rezeptgebühr
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10% des Rezeptwertes (unterschiedlich je Behandlungsmethode)
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Hausbesuchspauschale und/oder km- Geld
Privat Versicherte:
Es wird ein Privatrezept benötigt. Zudem wird ein Behandlungsvertrag zwischen Therapeut und Klient geschlossen. Privat Versicherte leisten Zahlungen direkt an den Therapeuten; die Kostenklärung mit der Krankenkasse liegt beim Klienten.
Es gilt:
Ohne Verordnung ist eine Behandlung nicht möglich!