Verordnung
Seit 01.04.2024 gibt es die BLANKOVERORDNUNG (=BV)!
Dafür gilt:
16 Wochen gültig ab Ausstellungsdatum
nur bei medizinischer Begründung reguläre Verordnung (=Nicht- Blanko) möglich
BV nur für: SB1, PS3, PS4
BLANKOVERORDNUNG muss draufstehen
Angaben durch Arzt: Personalien, Diagnose, Diagnosegruppe
Angaben durch Therapeut: Auswahl des Heilmittels, Frequenz, Dauer der einzelnen Behandlungstermine, Gesamtdauer pro Verordnung
Termine werden in Zeitintervallen durchgeführt und berechnet ( 1 ZI= 15 Min, min 30 bis max. 180 Minuten pro Termin möglich)
mehrere Heilmittel an einem Termin möglich
budgetneutral für Arzt
--> mehr Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für Therapeut
--> auf individuelle Bedürfnisse der Klienten abgestimmt
--> Zuzahlung vorab schwer einzuschätzen
Heilmittelverordnung auch in ärztlicher Videosprechstunde möglich!
Voraussetzungen:
- Patient ist in Praxis bekannt
- Folgeverordnungen nach telefonischem Kontakt möglich, wenn Patient unmittelbar vorher in der ärztlichen Praxis war oder in der Videosprechstunde
Achtung: erstmalige Verordnungen weiterhin nur bei Erstkontakt in Präsenz beim Arzt möglich
Seit Januar 2021 gilt:
keine Erst-, Folgeverordnungen sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls mehr, sondern "orientierende Behandlungsmenge (früher: Gesamtverordnungsmenge)
13 Diagnosegruppen
Behandlungsbeginn regulär bis 28 Tage, bei dringlichem Bedarf: 14 Tage
medizinische Begründung nur noch in Patientenakte, nicht mehr auf dem Rezept
bei LHM und BVB gilt gleichermaßen: extrabudgetär
BITTE NUTZEN SIE DIE NEUESTE AUSGABE DES HEILMITTELKATALOGES:
ISBN-Nr.: 978-3-928763-30-1
Für Privatpatienten wird ein Privatrezept benötigt.
Selbstzahler erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Privatrezept.
Bei Fragen rund um das neue Formular und den damit verbundenen Regularien stehe ich gern zur Verfügung!